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Die Ausbringung von Herbiziden erfolgt mit Hilfe von computergesteuerten und Deutsche Bahn-zugelassenen
Zweiwegefahrzeugen. Eingesetzt werden aber auch Kleinfahrzeuge bzw. in besonderen Fällen die Handspritzung.
Unser sachkundiges Personal wird regelmäßig geschult. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung der
Ausnahmegenehmigung nach § 6, Abs. 3 PflSchG behilflich oder übernehmen dieses für Sie. |
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